Archive for Januar, 2008

US-Musikindustrie für Millionenstrafen bei Urheberverletzung

Gegen Zwangsfilter für ISPs in den USA

Geht es nach dem Verband der US-Plattenfirmen (RIAA), könnten für das unerlaubte Kopieren von Musik bald neue Entschädigungssätze ins Gesetz geschrieben werden: bis zu 1,5 Millionen US-Dollar für ein Album mit 10 Titeln. Zugleich sieht RIAA-Chef Cary Sherman keinen Bedarf an Zwangsfiltern bei US-Internetprovidern.

Im US-Repräsentantenhaus wird gegenwärtig über den Entwurf zum "Prioritizing Resources and Organization for Intellectual Property Act of 2007" (PRO-IP) beraten, den eine Reihe von Abgeordneten mit guten Verbindungen zur Unterhaltungsindustrie Anfang Dezember des vergangenen Jahres vorgelegt haben. Inhalt des Gesetzentwurfes ist unter anderem eine Veränderung der Berechnungsweise für den Schadensersatz bei Urhebeberrechtsverletzungen. Das könnte in der Praxis weitreichende Folgen haben.

Bisher gelten Entschädigungssätze von 750 bis 150.000 US-Dollar pro Urheberrechtsverletzung und Werk. Dabei wird nicht zwischen der unerlaubten Kopie eines einzelnen Musikstückes oder der unerlaubten Kopie eines ganzen Albums unterschieden. Die Musikindustrie unterstützt nun den Vorstoß der Abgeordneten, künftig jeden einzelnen Titel eines Albums als Werk zu behandeln. Bei zehn Titeln auf einem Album ergäbe sich damit eine Entschädigungssumme zwischen 7.500 und 1,5 Millionen US-Dollar.

Vor einigen Tagen veranstaltete das US-Copyright-Office einen runden Tisch zur Diskussion des Gesetzentwurfes. Vertreten waren Musikindustrie, Verlage, Filmindustrie, und Urheberrechtsspezialisten aus allen Lagern. In seinem Blog berichtet Sherwin Siy von der Bürgerrechtsvereinigung Public Knowledge unter der Überschrift "Was machen wir hier eigentlich?" über das Treffen.

In seiner Überschrift zitiert Siy den stellvertretenden Leiter des Copyright-Office, David Carson, der nach stundenlanger Diskussion der Teilnehmer keine große Unterstützung des PRO-IP-Gesetzentwurfes erkennen konnte. Dazu Siy: "[...]keiner der Teilnehmer war besonders scharf darauf, den Entwurf zu unterstützen – weder das Justizministerium noch die Handelskammer bemühten sich besonders darum. Es war lediglich ziemlich klar, dass die RIAA das will [...]" Auf Carsons Frage danach, ob jemand der Anwesenden einen einzigen Fall nennen könne "in dem die Kläger wegen der bisherigen Entschädigungsregelung zu kurz gekommen sind", gab niemand eine entsprechende Antwort.

Die Zurückhaltung der Teilnehmer erklärt sich unter anderem auch damit, dass sie von Fall zu Fall selbst schon Erfahrungen als Beklagte sammeln konnten. So brachte Ed Klaris, Vertreter der Verlegervereinigung Magazine Publishers Association, den Fall Greenberg vs. National Geographic als Beispiel, in dem die Zeitschrift National Geographic wegen der Verletzung von Urheberrechten an Fotos zu Schadensersatz verurteilt wurde. Nach dem geltenden Berechnungsverfahren stellte das Gericht eine Verletzung der Urheberrechte durch vier Artikel fest. Nach dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verfahren würde daraus eine 64-fache Verletzung durch die einzelnen Fotos in den Artikeln und dem National Geographic folglich eine Strafe von bis zu 6,4 Millionen US-Dollar drohen.

Während die US-Plattenfirmen auf der einen Seite höhere Entschädigungssummen fordern, halten sie sich in der Frage von gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsfiltern bei US-Internetprovidern eher zurück. Wie CNET berichtet, hat sich RIAA-Präsident Cary Sherman auf der State-of-the-Net-Konferenz zu entsprechenden Vorschlägen ablehnend geäußert. Zuletzt hatte sich U2-Manager Paul McGuinness auf der in Cannes stattfindenden Musikmesse Midem für Zwangsfilter ausgesprochen. "Wir sind in der Angelegenheit mehr an einer Marktlösung interessiert", wird Sherman bei CNET zitiert. Er äußerte aber Verständnis für McGuinness’ europäische Herangehensweise: "Paul ist Europäer und in Europa wurden solche Sachen schon immer stärker reguliert." [von Robert A. Gehring] (js)

Quelle: golem.de

Rapidshare kündigt Berufung an

Klärung der Prüfungspflichten von Filehostern angestrebt

Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.

Nach Ansicht von Rapidshare hat das erstinstanzliche Urteil keine Auswirkungen auf den Betrieb des Dienstes. Die Betreiber wollen deshalb ein Urteil eines Oberlandesgerichtes über die Prüfungspflichten von Webhostern erwirken. "Unser Ziel ist Rechtssicherheit", teilte Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang mit. "Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können."

Das Landgericht in Düsseldorf hatte Rapidshare dazu verpflichtet, die auf seinen Rechnern abgelegten Inhalte zu kontrollieren und Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen ergreifen.

Im März 2007 hatte das Landgericht Köln geurteilt, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich sei. Ein halbes Jahr später hob das Oberlandesgericht Köln das Urteil in Teilen wieder auf. (wp)

Quelle: golem.de

TVmatrix Newsflash Kino: Filmstarts der Woche (31.01.2008)

Ab Donnerstag neu im Kino: "Cloverfield" von Matt Reeves und produziert von "Lost"-Erfinder J.J. Abrams, "Into the Wild" von Sean Penn sowie "Asterix bei den Olympischen Spielen".



Cloverfield

(USA 2008)

Kinostart: Donnerstag, 31.01.2008
Regie: Matt Reeves
Darsteller: Michael Stahl-David, Mike Vogel, Odette Yustman, Lizzy Caplan, Jessica Lucas, T. J. Miller u.a.
Filmlänge: ca. 85 Minuten
FSK: ab 12 Jahren

Etwas ist dem Meer entstiegen – etwas Großes, etwas Gefährliches, hat der Freiheitsstatue den Kopf abgerissen und sich auf die Menschheit gestürzt. Dieses Etwas wird unter dem Codenamen "Cloverfield" geführt, und dies ist gleichzeitig der Titel für das wahrscheinlich bestgehütete Kinogeheimnis aller Zeiten, das derzeit Kinofans aus der ganzen Welt zu leidenschaftlichen Spekulationen verführt. Von der Besetzung bis zur Story wurden alle Informationen unter Verschluss gehalten, und nur wenige Bilder und ein paar verschlüsselte Anhaltspunkte im Internet lieferten einige Hinweise. Lange Zeit war nicht einmal der Titel des gigantischen Actionspektakels bekannt – nur das Startdatum, an dem das Geheimnis endlich gelüftet wird, wer oder was es auf unsere Zivilisation abgesehen hat und wie es den Helden dieser Geschichte ergehen wird.

J.J. Abrams, Regisseur von "Mission: Impossible 3", Drehbuchautor von "Armageddon" und Miterfinder der TV-Hits "Alias – Die Agentin" und "Lost", steht als Produzent hinter "Cloverfield" und als Garant für sensationelle Action, packende Hochspannung und ein faszinierendes Labyrinth an Geheimnissen. So kann das Filmjahr 2008 mit der vollen Wucht eines gigantischen Kinoerlebnisses beginnen.

Into the Wild
(USA 2007)

Kinostart: Donnerstag, 31.01.2008
Regie: Sean Penn
Darsteller: Emile Hirsch, Marcia Gay Harden, William Hurt, Jena Malone, Brian Dierker, Catherine Keener u.a.
Filmlänge: ca. 148 Minuten
FSK: ab 12 Jahren

Ein behütetes Elternhaus, finanzielle Sicherheit, eine außergewöhnliche Begabung und umwerfender Charme – Eigentlich ist der Anfang 20-jährige Student Christopher (Emile Hirsch) so etwas wie ein Vorzeige-Amerikaner mit glänzenden Zukunftsperspektiven. Doch dann plötzlich, von heute auf morgen, bricht er aus seiner privilegierten Existenz aus und lässt alles hinter sich. Ohne einen Cent in der Tasche trampt er quer durch die Staaten, Richtung Alaska, in die Wildnis. Unterwegs trifft er auf andere Aussteiger, die wie er am Rande der Gesellschaft leben, und spürt die menschliche Nähe, die er bei seinen Eltern (William Hurt, Marcia Gay Harden) immer vermisste. Doch vier Monate später findet das Abenteuer ein jähes Ende…

Der Traum vom Aussteigen, ein Leben in absoluter Freiheit – mit seinem Roman "In die Wildnis", der die wahre Geschichte des Aussteigers Chris McCandless nachzeichnet, bewegte Bestseller-Autor Jon Krakauer eine ganze Generation. Jetzt wagte sich Oscar-Preisträger Sean Penn als Regisseur an die Verfilmung: ein modernes Abenteuer – brisant, aktuell und packend bis zum dramatischen Ende!

 Asterix bei den Olympischen Spielen
(Astérix aux jeux olympiques, Frankreich/Deutschland/Spanien 2007)

Kinostart: Donnerstag, 31.01.2008
Regie: Frédéric Forestier, Thomas Langmann
Darsteller: Clovis Cornillac, Gérard Depardieu, Alain Delon, Benoît Poelvoorde, Stéphane Rousseau, Vanessa Hessler u.a.
Filmlänge: ca. 117 Minuten
FSK: ab 6 Jahren

Die  Abenteuer  des  blitzschnellen  Asterix  (Clovis  Cornillac)  und  seines  zaubertrankgestärkten Gefährten Obelix (Gérard Depardieu) führen diesmal ins ferne  Griechenland. Dort wollen sie dem jungen und wagemutigen Gallier Alafolix (Stéphane  Rousseau) helfen, die Olympischen Spiele und gleichzeitig das Herz der wunderschönen  griechischen Prinzessin Irina (Vanessa Hessler) zu gewinnen. Wäre da nur nicht der  tückische  Brutus  (Benoit  Poelvoorde),  der  alles  daran  setzt,  die  Olympiade  zu  beherrschen und außerdem seinen Vater Julius Caesar (Alain Delon) aus dem Weg zu  räumen.

Quelle: tvmatrix.de

Urteil: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

Die Beurteilung von Menschen erfreut sich im Netz großer Beliebtheit. Bewertungsportale wie Trupoli, bei dem Abgeordnete bewertet werden können, oder spickmich.de, der Schrecken der Lehrer , haben zahlreiche Nutzer. Lehrer müssen sich eine Benotung durch Schüler im Internet auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen gefallen lassen. Das Landgericht Köln wies am Mittwoch erwartungsgemäß auch im Hauptsacheverfahren die Klage einer Lehrerin gegen das Internetportal spickmich.de zurück.

Bewertung zulässig

Die Lehrer-Bewertung in dem Schülerportal stelle "keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" der Pädagogin dar, urteilten die Richter. Zuvor war die Lehrerin bereits in zwei Instanzen mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der Internetseite gescheitert (Az. 28 O 319/07)

In dem Internetforum können Schüler ihren Lehrern Noten in verschiedensten Kategorien geben. Die Bewertungen reichen dabei von "fachlich kompetent" bis zu "hat keinen Plan" oder von "gut vorbereitet" bis "schlecht vorbereitet". Die Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn war gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Zusammenhang mit der "Notengebung" vor Gericht gezogen, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Sie hatte auf der Internetseite die Gesamtnote 4,3 erhalten.

Bewertungen durch Meinungsfreiheit gedeckt

Im Gegensatz zur Klägerin befand das Gericht, die Bewertungen auf "spickmich.de" seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Keines der Bewertungskriterien sei "einem Beweis zugänglich, so dass insgesamt eine Meinungsäußerung vorliegt". Das Bewertungsforum auf der Internetseite falle daher "in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung". Auch sei die Bewertung des Verhaltens und Auftretens eines Lehrers in dem Internetportal weder eine "bloße Diffamierung" noch eine "unzulässige Schmähkritik".

Gegen das Urteil der Zivilkammer kann die Pädagogin Berufung beim Kölner Oberlandesgericht einlegen. Denkbar wäre auch eine so genannte Sprungrevision mit der Folge, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in zweiter Instanz über die Klage entscheiden würde. Voraussetzung dafür ist allerdings unter anderem, dass der BGH die Sprungrevision zulässt.

Quelle: onlinekosten.de

Verfassungsgericht klärt Zuständigkeit in Sachen Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang ungeklärte Zuständigkeit bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung nun geregelt. Der Erste und Zweite Senat werden beide in der Sache entscheiden.

Dabei wird dem Ersten Senat die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer ("Massenverfassungsbeschwerde") zugeteilt. Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Quelle: planet3dnow.de

150.000 gehackte iPhones in Deutschland

Eigentlich ist es kein Wunder, dass Apple von seinem iPhone nur wenige Geräte in Deutschland verkauft hat. Über den einzigen Provider T-Mobile (Telekom) sind gerade einmal 70.000 Geräte verkauft worden – und das in einem äußerst Technologie-freundlichen Land. Unter Berücksichtigung des anhaltenden Presse-Hypes für den Taschencomputer mit integriertem Telefon sind die Verkaufszahlen in Europa sogar dramatisch schlecht. Soweit zumindest die offizielle Lesart des Reports von Apple vom 29. Dezember 2007.

Allerdings gibt es eine hohe Dunkelziffer-Quote an iPhone-Geräten, die in Europa und vor allem in Deutschland ohne Vertragsbindung laufen. Dabei handelt es sich um US-Geräte, die per Software-Freischaltung für alle Netze aktiviert wurden. Denn in den USA lassen sich die Geräte vergleichsweise zum Spottpreis (429 Dollar oder ca. 290 Euro) beim Apple-Händler erwerben, ohne dass gleichzeitig ein Vertrag mit einer Telefongesellschaft abgeschlossen werden muss.

Von den laut offiziellen Angaben weltweit 3,75 Millionen verkauften iPhones im Jahre 2007 entfallen 2 Millionen auf den US-Provider AT&T. In Europa wurden lediglich 350.000 Stück abgesetzt, wobei der Verkauf erst im November vergangenen Jahres startete. Die Verkaufszahlen für die einzelnen Länder lauten: Deutschland 70.000 über T-Mobile, Frankreich ebenfalls 70.000 über Orange und Großbritanien 210.000 über den Provider O2. Branchen-Insider gehen davon aus, dass allein in Deutschland mindestens 150.000 US-Geräte im Einsatz sind, die per Software-Freischaltung für alle Netze und Provider aktiviert wurden. Damit sind deutlich mehr gehackte als gekaufte Geräte im Einsatz – unter dem Strich ist die Apple-Strategie nicht aufgegangen.

Vor allem die ständigen Firmware-Updates, die nur ein einziges Ziel verfolgen — das iPhone gegen Hacker-Eingriffe zu schützen – hatten bisher keinen Erfolg. Daran ändert auch die als schwierig zu modifizierende Firmware 1.13 nichts.

Quelle: tomshardware.com

Lots of new Optiarc firmwares added

About two weeks ago Optiarc released a bunch of new firmwares for their latest 20x series drives. I managed to find some time to add RPC1 and bitsetting patches to these firmwares. I also checked my harddiscs for firmwares that were sent to me but that have never been offered for download. So it took a while to finish all firmwares. The following Optiarc firmwares have been uploaded:

  • AD-5170A
    • 1.11c – incl. Bitsetting and RPC1
    • 1.70 – incl. Bitsetting and RPC1
    • 1.70b – incl. Bitsetting and RPC1
  • AD-5200A
    • 1.03 – incl. Bitsetting and RPC1
  • AD-5540A
    • 103C – incl. Riplock and RPC1
    • 103Cb – incl. Riplock and RPC1
    • 103Cc – incl. Riplock and RPC1
    • 1.74 – incl. Bitsetting, Riplock and RPC1
    • 2.01b – incl. Bitsetting, Riplock and RPC1
  • AD-7170A
    • 1.02c – incl. Bitsetting and RPC1
    • 1.85 – incl. RPC1
    • 1.E5 – incl. RPC1
  • AD-7170S
    • 1.00b – incl. Bitsetting and RPC1
  • AD-7173S
    • 1.21 – incl. RPC1
    • 1.23 – incl. RPC1
  • AD-7200A
    • 1.04 – incl. Bitsetting and RPC1
  • AD-7200S
    • 1.04 – incl. Bitsetting and RPC1
    • 1.R0 – incl. Bitsetting and RPC1
  • AD-7203A
    • 1.04 – incl. Bitsetting and RPC1
  • AD-7203S
    • 1.04 – incl. Bitsetting and RPC1
  • AD-7540A
    • 1.01b – incl. Riplock, Bitsetting and RPC1
    • 1.42b – incl. Riplock, Bitsetting and RPC1
    • 1.74 – incl. Riplock, Bitsetting and RPC1
  • AD-7543A
    • 1-I0 – incl. Riplock and RPC1

Quelle: liggydee.cdfreaks.com

A-Squared HiJackFree 3.1.0.24 – Malware entfernen

Mit seinem Tool A-Squared HiJackFree 3.1 bietet der Hersteller von Anti-Malware-Programmen Emsisoft eine Software, die erfahrenen Anwendern bei der Suche nach Schad-Software hilft. Das Tool verfügt über ein einfaches Interface, sollte aber dennoch nur von Nutzern verwendet werden, die bereits erfahrener sind.

  • Managen Sie alle aktiven Prozesse und deren verwendete Module
  • Sehen Sie all lokalen offenen Ports und die dazugehörigen Prozesse
  • Managen Sie alle Arten von Autorun Einträgen im System
  • Kontrollieren Sie alle Dienste, auch jene, die Windows nicht anzeigt
  • Kontrollieren Sie alle Explorer- und Browser-Plugins (BHOs, Toolbars, etc.)
  • Managen Sie installierte Layered Service Provider (LSPs)
  • Managen Sie alle DNS-Einträge in der hosts Datei
  • Analysieren Sie Ihre System-Konfiguration mit unserer Online-Analyse


Freeware | Homepage | | 1,6 MB

Mit Aldi Talk ab 3 Cent telefonieren

Medion Mobile senkt die Preise

Der Mobilfunk-Discounter Medion Mobile senkt die Preise in seinem Billigtarif Aldi Talk. Ab Donnerstag telefonieren Kunden untereinander bereits ab 3 Cent je Minute, der gleiche Preis gilt für SMS. Externe Gespräche und Kurznachrichten werden einheitlich mit 13 Cent berechnet. Ein großer Vorteil gegenüber anderen Discountern ist die sekundengenaue Abrechnung nach der ersten Minute.

Neuer Monat, neues Glück. Das gilt für zahlreiche Kunden von Handy-Discountern, die am 1. Februar 2008 ihre Preise überarbeiten. Nachdem kürzlich simply, Fonic, ja!mobil und Penny Mobil neue Tarifmodelle und Preise vorstellten, hat auch Medion Mobile eine Preissenkung für seinen Tarif Aldi Talk angekündigt. Im Gegensatz zur Konkurrenz startet das Angebot bereits am Donnerstag.

Wie bei ja!mobil und Penny Mobil sinken die SMS- und Minutenpreise um 1 Cent. Telefonate zu anderen Kunden des Anbieters kosten dann 3 Cent je Minute, der gleiche Preis gilt auch für Kurznachrichten. Außerhalb der Community beträgt der SMS- und Minutenpreis nur noch 13 Cent, die Abfrage der Mailbox ist weiterhin kostenfrei. Gegenüber vielen anderen Discount-Anbietern erfolgt die Abrechnung der Telefonate bei Aldi Talk nach der ersten Minute im kundenfreundlichen Sekundentakt.

Wer häufig mit anderen Aldi-Talk-Kunden telefoniert und SMS schreibt, kann über die Flatrate-Option nachdenken. Für 14,99 Euro sind Anrufe und Nachrichten innerhalb der Community sowie Telefonate ins deutsche Festnetz kostenfrei. Die technische Abwicklung erfolgt bei Medion Mobile im Handynetz von E-Plus. Die mobile Internet-Nutzung schlägt mit 24 Cent je MB zu Buche, abgerechnet wird in 10-KB-Blöcken. Über die günstigeren Preise können sich Neu- und Bestandskunden freuen – die Konditionen werden für alle Kunden automatisch angepasst.

Quelle: pcwelt.de

o2-Discounter: Fonic senkt SMS- und Minutenpreise auf 9 Cent

Der o2-Discounter Fonic hat zum 1. Februar 2008 eine Preissenkung angekündigt. Außerdem wird das Verfallsdatum für das aufgeladene Guthaben abgeschafft. Die Tarifumstellung gilt für Neu- und Bestandskunden, alle anderen Konditionen bleiben unverändert.

Der Preisrutsch im Mobilfunksektor geht unaufhaltsam weiter. Nachdem kürzlich simply Minutenpreise von 8,5 Cent ankündigte, senkt bald auch Fonic seine Preise. Ab dem 1. Februar 2008 telefonieren alle Kunden des Anbieters für 9 Cent statt wie bislang 9,9 Cent pro Minute in alle Netze. Der Preis gilt auch für Kurznachrichten. Alle anderen Features bleiben unverändert.

Die Abrechnung erfolgt im ungünstigen Minutentakt, den jedoch mittlerweile alle Discount-Provider anwenden. Der Anruf der Mailbox ist bei Fonic kostenlos. Datenverbindungen werden mit 24 Cent pro MB abgerechnet und sind damit ebenso preiswert, wie bei den Billiganbietern im Netz von E-Plus. Allerdings wird die Nutzung in 100-KB-Blöcken berechnet. Ebenfalls ärgerlich für mobile Internet-Anwender ist die fehlende UMTS-Unterstützung der SIM-Karten. Wer mit dem Handy nur telefonieren möchte, ist mit dem Angebot gut beraten und erhält das Starterpaket im Internet sowie beim Lebensmittel-Discounter Lidl.

Fonic ist eine Tochterunternehmen von o2. Das Starterpaket kostet 9,95 Euro, dafür verzichtet der Anbieter auf Grundgebühr, Mindestumsatz oder Vertragslaufzeit. Im Unterschied zum Discounter simply, bei dem nur Neukunden von der Preissenkung profitieren, stellt Fonic alle Verträge auf den neuen Preis um. Aufgeladenes Guthaben steht für unbegrenzte Zeit zur Verfügung.

Quelle: pcwelt.de